Neue Versicherungsbedingungen
Liebe Gartenfreunde,
hiermit geben wir Ihnen wichtige Änderungen in den Versicherungsbedingungen zum Thema Glasschäden bekannt, die ab sofort gültig sind:
Da in der Grundversicherung (Rahmenvertrag) lediglich Einfachverglasung bis 3 qm versichert ist, ist zu beachten, dass für eine vorhandene Mehrscheiben-Isolierverglasung (Thermopane) unbedingt die Glaspauschale in Höhe von € 15,00 (ohne qm-Beschränkung ) mit abgeschlossen werden muss.
Bei der Schadenregulierung kann es ansonsten zu Problemen kommen, denn die GENERALI achtet neuerdings penibel darauf, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Für ein beschädigtes Fenster mit Isolierverglasung – ohne die dazugehörige Pauschale – entfällt im Schadensfall jegliche Erstattung.
Selbst für den Fall, dass der VN bereit ist, die Differenz zwischen Einfachverglasung und der teureren Thermopane-Ausführung zu übernehmen, wendet die GENERALI geltendes Versicherungsrecht an. Denn wenn vor dem Schaden bereits eine andere Verglasung vorhanden war, so ist die Scheibe nicht gedeckt!!!! Es besteht dann kein Versicherungsschutz für die Scheibe und der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer einfachen Scheibe!!!