Fachberatung: Heckenschnitt
Der Heckenschnitt und Schnitt von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern soll laut Gartenordnung Punkt 4.4. und Bundesnaturschutzgesetz NICHT in der Zeit vom 01.04. bis 15.07. erfolgen (Brutzeit der Vögel)! Wenn geschnitten wird, muss der Schnitt sach- und artgerecht erfolgen.
Nur wenn absolut sicher ist, dass einsehbar keine Vögel brüten und z.B. die Hecke so ausgewachsen ist, dass der Durchgang erschwert ist, darf der sach- und artgerechte Heckenschnitt schon vorher erfolgen (ca. ab 01.07. – bitte vorher anfragen!).
Hinweis
Die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover wurde zuletzt am 28.01.2016 überarbeitet. Grundlage ist § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Im Stadtgebiet Hannover sind lt. § 2 Baumschutzsatzung Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, geschützt. Es besteht aber die Möglichkeit, sich eine Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen.
Werden Bäume entfernt, soll dafür Ersatz gepflanzt werden. Dies gilt nicht für abgestorbenen Gehölze.
Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an uns – wir haben weitere Informationsmaterialien zu diesem Thema (s. auch verschiedene Links auf unserer Internetseite).